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Besuchsregeln

BESUCHERORDNUNG AQUALAND MORAVIA

Die Besucherordnung dient der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Besucher des Aquaparks AQUALAND MORAVIA Pasohlávky (nachfolgend nur „Aquapark“ oder „Betreiber“ genannt).
Das Gelände des Aquaparks umfasst sämtliche Innen- und Außenbereiche einschließlich angrenzender Rasenflächen, d. h. das gesamte umzäunte Gelände (nachfolgend nur „Gelände“ genannt). Jeder Besucher des Geländes des Aquaparks (nachfolgend nur „Besucher“ genannt) ist verpflichtet, sich vor Betreten des Geländes mit der vorliegenden Besucherordnung vertraut zu machen.
Mit Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher ausdrücklich mit den Bestimmungen dieser Besucherordnung einverstanden und verpflichtet sich, dieser Besucherordnung sowie den Anweisungen der Mitarbeiter des Betreibers Folge zu leisten

1. Zutritt zum Geländes des Aquaparks 

1.1. Der Zutritt zum Aquapark ist nur während der Öffnungszeiten und nach Aktivierung der Chip-Uhr (Armband mit elektronischem Chip, nachfolgend nur „Chip“ genannt) an den Kassen oder Selbstbedienungsautomaten möglich. Die Zutrittsbedingungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die auf der Website www.aqualand-moravia.cz sowie vor Betreten des Geländes des Aquaparks einsehbar ist. Informationen zum Zutritts- und Zahlungssystem erhalten Sie außerdem von den Mitarbeitern an den Kassen am Eingang. Der Außenbereich des Aquaparks ist in der Regel während der Sommerferien geöffnet (ausgenommen sind die ganzjährig geöffneten Entspannungsbereiche im Freien).

1.2. Der Aquapark ist täglich von 10:00 bis 21:00 Uhr geöffnet, auch an gesetzlichen Feiertagen (sofern nicht anders auf www.aqualand-moravia.cz und am Eingang angegeben). Ab 9:00 Uhr ist der Wasserpark nur in der Sommersaison geöffnet, d. h. vom ersten Ferienwochenende bis zum Ende der Sommerferien. 
Die Öffnungszeiten der einzelnen Attraktionen, Pools und Saunen enden stets 20 Minuten vor Schließung des Aquaparks. Ausgenommen sind die Außenschwimmbecken Riviéra Pool sowie Romulus und Remus, welche von Anfang Oktober bis Ende April bereits 60 Minuten vor Betriebsschluss schließen.
Die Saunen können aus betrieblichen Gründen fallweise bereits früher schließen. Der letzte Einlass in den Aquapark ist spätestens 90 Minuten vor Betriebsschluss möglich. 
Die Gültigkeitsdauer des Eintritts beginnt mit dem Durchschreiten des Drehkreuzes am Eingang des Aquaparks und endet mit dem Durchschreiten des Drehkreuzes am Ausgang desselben zum angegebenen Zeitpunkt. Die Gültigkeitsdauer des Eintritts umfasst auch die erforderliche Zeit zum Umziehen, Abtrocknen und Anziehen. Bei Überschreitung der bezahlten Eintrittszeit ist der Besucher verpflichtet, an der Kasse eine Zusatzgebühr gemäß der gültigen Preisliste zu entrichten. Bei zu spätem Verlassen nach Betriebsschluss des Aquaparks ist der Besucher verpflichtet, an der Kasse ebenfalls eine zusätzliche Gebühr gemäß der gültigen Preisliste zu entrichten.

1.3. Kindern unter 15 Jahren ist der Zutritt zum Aquapark nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson über 18 Jahren gestattet, welche während des gesamten Aufenthalts im Wasserpark die Verantwortung für die Kinder übernimmt.

1.4. Bei Betreten des Aquaparks erhält jeder Besucher eine Armbanduhr mit elektronischem Chip. Dieser ermöglicht nicht nur den Zutritt zum Aquapark, sondern dient auch der Erfassung der in Anspruch genommenen Leistungen (z. B. Konsumationen, wie etwa Speisen und Getränke). Jeder Chip hat ein Guthabenlimit für den Verzehr von Speisen und Getränken sowie für sonstige Leistungen im Aquapark. Das Limit richtet sich nach der aktuellen Preisliste und ist auf der Quittung, die jeder Besucher erhält, vermerkt. Alle offenen Konsumationen, die mit dem Chip getätigt bzw. in denselben eingelesen werden, sind beim Verlassen des Aquaparks an einer der Kassen oder an einem der Selbstbedienungsautomaten am Ausgang zu begleichen. Im Falle, dass der Besucher während seines Aufenthalts im Aquapark sein gesamtes finanzielles Limit ausschöpft, gibt es die Möglichkeit, dieses Limit durch eine Zahlung in beliebiger Höhe zu erhöhen.

1.5. Der Besucher ist verpflichtet, den Verlust des Chips unverzüglich an der Kasse des Aquaparks zu melden, da der Chip in Hinblick auf unberechtigte Nutzung oder unbefugtes Verlassen des Geländes gesperrt werden muss. Bis zur Sperrung des Chips haftet der Besucher für alle damit getätigten Konsumationen und Ausgaben. Die bei Verlust des Chips fällige Gebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Kann der Chip aufgrund der Nutzung durch einen anderen Besucher, der den Aquapark bereits verlassen hat, nicht gesperrt werden, haftet jener Besucher, der den Chip verloren hat, zusätzlich für alle noch nicht bezahlten Ausgaben bis zu einem Betrag von 4.500 CZK. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Kosten ist das Ende der Betriebszeit des Aquaparks am Tage des Verlusts, da der gesuchte Chip erst dann ermittelt werden kann, sobald der letzte Besucher seinen Chip beim Verlassen des Areals abgegeben hat. Wenn der Besucher nicht bis zum Ende der Betriebszeit warten möchte, kann er alternativ eine Pauschalgebühr von 4.500 CZK zahlen oder ein Nichtzahlungsprotokoll beantragen, woraufhin dem Betreffenden eine Rechnung über den auf dem betreffenden Chip verbleibenden, offenen Betrag zugesandt wird.

1.6. Ein Besucher, der im Aquapark einen fremden Chip findet, ist verpflichtet, diesen unverzüglich einem Mitarbeiter des Aquaparks auszuhändigen. Dieser leitet ihn anschließend zur Identifizierung und Missbrauchsverhinderung an die Hauptkasse weiter. Der Finder darf einen solchen Chip weder zur Bezahlung  von eigenen Konsumationen innerhalb des Geländes noch zum Verlassen des Geländes benutzen. Jeglicher Missbrauch des Chips wird als grober Verstoß gegen die Besucherordnung des Aquaparks angesehen und kann zur Folge haben, dass der Besucher ohne Rückerstattung des Eintrittspreises umgehend vom Gelände verwiesen wird und zur Zahlung der mit dem Chip in Anspruch genommenen Leistungen und Konsumationen aufgefordert wird.

1.7. Der Betreiber behält sich das Recht vor, einzelne Attraktionen, Schwimmbecken, Saunen, Whirlpools, Wärmeräume, gastronomische Betriebe oder andere Teile des Aquaparks im Falle notwendiger Wartungsarbeiten und/oder aus objektiven Gründen oder höherer Gewalt, wie etwa saisonaler Betrieb, volle Auslastung, schlechte Witterung, Sturmböen, verringerte Luftfeuchtigkeit (im Falle des Betriebs der Dampfsauna), Sichtverhältnisse, Ausfälle von Diensten der öffentlichen Infrastruktur und anderweitige Gründe, und/oder die Durchführung einer gesellschaftlichen oder sportlichen Veranstaltung, einzuschränken oder zu schließen, ohne dass dem Besucher ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises entsteht.

1.8. Die Besucherkapazität des Aquaparks ist begrenzt. Sollte die maximale Anzahl an Besuchern erreicht sein, ist der Betreiber berechtigt, den Zugang zum Aquapark oder dessen Teile einzuschränken oder zu schließen.

1.9. Aus hygienischen Gründen ist der Zutritt zu den Schwimmbecken, Whirlpools und allen Attraktionen nur in Badebekleidung oder einer Kleidung gestattet, die vom jeweiligen Hersteller für die Benutzung im Wasser in Freizeiteinrichtungen vorgesehen ist. Im Zweifelsfall über die Eignung der Badebekleidung ist die Entscheidung des Betreibers maßgebend. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung kann der Betreiber einen solchen Besucher vom Wasserbereich oder der jeweiligen Attraktion verweisen und, im Wiederholungsfall, den betreffenden Besucher ohne Rückerstattung des Eintrittspreises vom gesamten Aquapark verweisen.

1.10. Für die Benutzung der Wasserrutschen, Rutschbahnen und anderen Attraktionen ist ausschließlich Badebekleidung (oder andere geeignete Kleidung gemäß Punkt 1.9.) vorgeschrieben, die vom jeweiligen Hersteller empfohlen wird. Der Betreiber des Aquaparks übernimmt keine Haftung für Schäden an der Badebekleidung oder den Zustand derselben, die der Besucher im Gelände des Aquaparks trägt. Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass Badebekleidung durch die Nutzung der Attraktionen verschleißen kann (z. B. Abwetzen).

1.11. Schwimmen ist für Kinder unter 3 Jahren nicht gestattet. Ausgenommen davon sind die eigenen Kinderplanschbecken, in denen Kinder bereits ab 1 Jahr planschen dürfen. Erwachsene dürfen die Kinderplanschbecken nur in Begleitung eines Kindes unter 100 cm Körpergröße betreten. Erwachsene bzw. die Aufsichtspersonen der Kinder dürfen im Kinderplanschbecken weder liegen noch sitzen. Bei älteren Kindern müssen die Aufsichtspersonen im Wasser engen Kontakt mit allen begleiteten Kindern halten, die noch nicht das erforderliche Alter erreicht haben, um sich selbstständig im Wasser zu bewegen, sowie mit minderjährigen Kindern jeden Alters, es sei denn, sie erreichen den Beckenboden und deren Kopf und Kinn können beim Stehen im Wasser sicher aus dem Wasser herausragen.

1.12. Personen mit eingeschränkter Mobilität/Orientierung dürfen die Schwimmbecken nur betreten, wenn sie ständig von einer verantwortlichen Person begleitet werden.

1.13. Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder Krücken, Schienen, Prothesen, Orthesen oder andere hygienisch bedenkliche Hilfsmittel verwenden, dürfen den Aquapark erst betreten, nachdem sie alle Oberflächen, die mit dem Boden in Berührung kommen, also insbesondere Räder und Krückenenden, desinfiziert haben. Der Rollstuhl wird vom Sicherheitspersonal desinfiziert und kann anschließend im Aquapark wieder eingesetzt werden. Personen, die diese hygienisch bedenklichen Hilfsmittel benutzen, sind verpflichtet, diese so zu sichern, dass sie andere Besucher nicht gefährden oder behindern, und diese nach Möglichkeit in den Abstellräumen (Umkleideräumen) aufzubewahren.

1.14. Kranke Personen, deren Krankheitsverlauf durch die spezifischen Bedingungen im Aquapark (Wasser, höhere Luftfeuchtigkeit und höhere Temperatur) beeinflusst werden kann, insbesondere Personen mit Gefäß- und Herzerkrankungen, sollten den Wasserpark nur nach Rücksprache mit ihrem Hausarzt besuchen. Insbesondere bei der Nutzung der Attraktionen des Aquaparks sind die Besucher verpflichtet, vor Betreten der jeweiligen Attraktion das Risiko und ihren Gesundheitszustand einzuschätzen und sich mit den Eigenschaften der einzelnen Attraktionen, der Becken und der Umgebung (Tiefe, Temperatur, empfohlene Aufenthaltsdauer usw.) vertraut zu machen und den Besuch bzw. Aufenthalt ihrem Gesundheitszustand anzupassen.

1.15. Folgendes ist im Gelände des Aquaparks verboten:
a)    Das Mitbringen von Tieren.
b)    Das Mitbringen eigener alkoholischer Getränke oder Drogen. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Verweis vom Gelände ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.
c)    Das Betreten des Aquaparks unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Der Betreiber ist berechtigt, Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises vom Aquapark zu verweisen. Der Betreiber ist berechtigt, Personen, die lediglich Anzeichen von Trunkenheit oder Drogenkonsum zeigen, ohne jeglichen Nachweis von Alkohol oder Drogen vom Aquapark zu verweisen, ohne dass der Eintrittspreis rückerstattet wird. Insbesondere streng verboten ist der Zutritt zu den Attraktionen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, soweit ein Verstoß gegen dieses Verbot Sachschäden oder Risiken für die Gesundheit oder das Leben anderer Besucher verursacht. Der Konsum alkoholischer Getränke in kleinen Mengen ist in den dafür ausgewiesenen Bereichen des Aquaparks gestattet, sofern die Person über 18 Jahre alt ist, andere Besucher nicht belästigt und weder sich selbst noch andere Besucher in Gefahr bringt. Der Betreiber ist berechtigt, Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen oder unter Verdacht stehen, das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht zu haben, den Ausschank alkoholischer Getränke zu verweigern

2. SICHERHEITSREGELN FÜR BESUCHER

2.1. Jeder Besucher ist verpflichtet, für seine eigene Sicherheit Sorge zu tragen und die Sicherheit der anderen Besucher des Aquaparks nicht zu gefährden.

2.2. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich angemessen zu verhalten, auf persönliche Hygiene zu achten und die Sauberkeit aller Bereiche und Einrichtungen des Aquaparks aufrechtzuerhalten.

2.3. Vor Betreten der Schwimmbecken ist jeder Besucher verpflichtet, sich ohne Badebekleidung gründlich mit Seife zu waschen und in den dafür vorgesehenen Bereichen (Duschen) zu duschen sowie zur Desinfektion das Fußbecken am Eingang des Schwimmbads - soweit  vorhanden - zu durchschreiten.

2.4. Vor Betreten der Umkleideräume (Garderobe, Umkleidekabine) sind die Besucher angehalten, sich ihre Schuhe auszuziehen. Sie dürfen die Umkleideräume nur mit Badeschuhen oder barfuß betreten. Badeschuhe sind spezielle Schuhe, die im Bereich der Becken und in der sauberen, nassen Umgebung getragen werden dürfen. Besucher dürfen die Schwimmbecken nur barfuß oder mit zum Schwimmen geeigneten Schuhen betreten.

2.5. Die Umkleidekabinen in den Gemeinschaftsumkleideräumen dienen dem Aus-, Um- und Anziehen. Zur Aufbewahrung von Kleidung stehen Schließfächer zur Verfügung, die mit einem Chip ordnungsgemäß verschlossen werden müssen. Bei Verlust des Chips werden die Inhalte des Schließfachs nur nach Eigentumsnachweis ausgehändigt. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Besucher durch das Nichtverschließen des Schließfachs entstehen.

2.6. Die Besucher sind verpflichtet, Schmuck, Geld und andere Wertsachen in den Tresorschränken vor dem Eingang zu den Umkleideräumen aufzubewahren. Sollten Besucher ihre Wertsachen nicht in den Tresorschränken einschließen, übernimmt der Betreiber keine Haftung für eventuelle Schäden.

2.7. Die Badeliegen stehen den Besuchern zum Entspannen zur Verfügung. Während der Zeit der Abwesenheit  dürfen persönliche Gegenstände (Taschen, Badetücher, Bademäntel etc.) nicht auf den Badeliegen zurückgelassen werden, es sei denn, es handelt sich dabei um kostenpflichtig reservierte Badeliegen oder um jene in der Tagestherme. Für die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände stehen abschließbare Schließfächer oder Aufbewahrungsregale zur Verfügung. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Gegenstände, welche die Badeliegen blockieren, in die dafür vorgesehenen Aufbewahrungsregale zu bringen. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Gegenstände, die auf Badeliegen oder an anderen Stellen im Aquapark zurückgelassen werden. Badeliegen mit Rollstuhlsymbol sind ausschließlich Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung vorbehalten.

2.8. Die Besucher sind verpflichtet, im Aquapark gefundene Gegenstände dem zuständigen Mitarbeiter an der Hauptkasse – dem Schichtleiter des Sicherheitsdienstes – auszuhändigen. Sämtliche Fundsachen von höherem oder geringerem Wert werden sieben Kalendertage lang aufbewahrt und können nach vorheriger Terminvereinbarung unter der E-Mail-Adresse info@aqualand-moravia.cz abgeholt werden. Alltagsgegenstände, wie Kleidung, Badebekleidung, Schuhe usw., werden drei Tage lang aufbewahrt und anschließend den Behörden (vorrangig dem Fundbüro der Polizeistation Pasohlávky) übergeben. Gefundene Dokumente (Personalausweise, Reisepässe) werden der zuständigen Abteilung der Polizei der Tschechischen Republik (vorrangig der Polizeistation Pohořelice) übergeben. Bei kleineren Gegenständen kann eine schriftliche Vereinbarung (E-Mail: info@aqualand-moravia.cz) über die Form der Übergabe auf Kosten des Besuchers getroffen werden – etwa innerhalb Tschechiens über die Firma Balíkovna, grenzüberschreitend in die Slowakei etwa über die Tschechische Post. Bei Wertsachen sind eine persönliche Abholung,  der Nachweis der Identität sowie die Identifizierung des verlorenen Gegenstands erforderlich.

2.9. Die Besucher sind angehalten, die auf dem Gelände befindlichen Einrichtungen und Geräte mit Sorgsamkeit zu behandeln und im Schadensfall für alle Beschädigungen aufzukommen, die durch ihr Handeln (vorsätzlich oder fahrlässig) am Eigentum des Betreibers oder am Eigentum Dritter verursacht werden.

2.10. Kinderwagen dürfen nur mit speziell dafür vorgesehenen Radschutzhüllen in den Innenbereich mitgenommen werden. Radschutzhüllen sind auch in unserem Aqua Shop erhältlich. Falls gängige Radschutzhüllen nicht angebracht werden können, muss der Kinderwagen aus hygienischen Gründen im Kinderwagenraum abgestellt werden. Dort kann ersatzweise ein Kinderwagen (sofern verfügbar) ausgeliehen werden.

2.11. Bei der Nutzung der Attraktionen im Wasserpark (Wasserrutschen, Rutschbahnen, „Trockenattraktionen“ – wie etwa aufblasbare Attraktionen für Kinder, Hüpfburgen, Klettergerüste usw.) ist der Besucher angehalten, die Betriebsanleitung der jeweiligen Attraktion zu beachten, erhöhte Vorsicht walten zu lassen und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.

2.12. Die Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals im gesamten Gelände des Aquaparks Folge zu leisten.

2.13. In allen Bereichen, in denen sich Besucher bewegen, einschließlich der Treppenbereiche, ist aufgrund der Beschaffenheit und des Betriebs der Aquaparkanlagen erhöhte Vorsicht geboten. Der Aquapark ist eine Sport- und Freizeitstätte mit Nassbereich, in der sich viele Menschen aufhalten. In den Saunen und in der Nähe der Thermalwasserbecken herrschen gleichzeitig hohe Luftfeuchtigkeit und höhere Temperaturen. Aus diesen Gründen besteht Rutsch- und Verletzungsgefahr, weshalb die Besucher des Aquaparks ihre Bewegungen, ihr Verhalten und ihre Aktivitäten entsprechend anpassen müssen.

2.14. Bei einer Verletzung oder im Falle von Übelkeit oder Unwohlsein ist der Besucher verpflichtet, sich umgehend an einen Bademeister zu wenden, um die Verletzung  zu melden, zu dokumentieren und um sich gegebenenfalls behandeln zu lassen. Die Erste-Hilfe-Station befindet sich im Innenbereich neben dem Kinderplanschbecken BABY POOL. Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen und Unfälle, die durch eigene Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder Verstöße gegen die Besucherordnung und/oder gegen die Betriebsanleitung der Attraktionen  verursacht werden.

2.15. Der Zugang zum Internet und die Verbindungsgeschwindigkeit über das kostenlose WLAN-Netzwerk im Aquapark sind durch die Kapazität der entsprechenden technischen Ausrüstung begrenzt, welche wiederum von der Gesamtkapazität der Aquaparkbesucher abhängt, die dieses Netzwerk nutzen.

2.16. Es wird empfohlen, Schmuck vor dem Betreten der Thermalwasserbecken, Whirlpools, Attraktionen und Saunen abzulegen, damit er lange glänzend und ohne Schaden bleibt. Thermalwasser kann mit den Metallen im Schmuck reagieren und zu deren Verdunkelung oder Schwarzfärbung führen, wofür der Betreiber keine Haftung übernimmt.

2.17. Der Besucher ist verpflichtet, ausgeliehene Saunatücher, Badetücher, Bademäntel oder andere Sachen spätestens bei Verlassen des Aquaparks an der dafür vorgesehenen Sammelstelle zurückzugeben.

3. Folgendes ist  auf dem Gelände des Aquaparks untersagt:

3.1. Das Rauchen ist in allen Innenbereichen des Aquaparks sowie auf den befestigten Flächen rund um die Außenbecken verboten. Dieses Verbot gilt für den Konsum von herkömmlichen Zigaretten, Tabakerhitzern, E-Zigaretten und anderen Rauchprodukten. Ausgenommen davon sind die ausgewiesenen Raucherbereiche mit dem entsprechenden Symbol „Rauchen erlaubt“.

3.2. Das Schwimmen in unzweckmäßiger Kleidung, einschließlich Unterwäsche, ist nicht gestattet. Aus hygienischen Gründen dürfen Kinder das Schwimmbecken nur in Badebekleidung oder Schwimmwindeln betreten, die auch im Aqua Shop erhältlich sind.

3.3. Das Mitbringen von scharfen Gegenständen, Gegenständen aus Glas, gefährlichen Chemikalien und Explosivmitteln, eigenen Sonnenliegen, Sonnenschirmen oder anderen Einrichtungsgegenständen ist verboten. Ebenso verboten ist das Mitbringen von Waffen, entzündbaren Stoffen, Pyrotechnik, Pfeffersprays, Elektroschockern und Betäubungsmitteln.

3.4. Das Betreten der Attraktionen und Wasserrutschen mit Speisen, Getränken, Kaugummi, Sonnen-  oder Korrektionsbrillen, Kettchen, Schmuck, Aufnahmegeräten an Selfie-Stangen oder in ungeeigneten Schuhen ist nicht gestattet. Zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände stehen Schließfächer oder gegebenenfalls Tresore zur Verfügung.

3.5. Ebenfalls ist das Betreten der Schwimmbecken mit Speisen, Getränken, Kaugummi, Kettchen, Schmuck oder unzweckmäßigen Schuhen nicht gestattet. Ausgenommen sind Getränke, die an der Poolbar (im Innen- sowie im Außenbereich) oder am Getränkekiosk am „Lazy River“ erworben werden (diese Bars befinden sich im Wasserbereich). Die Sitzplätze der Poolbars sind hauptsächlich zur Konsumation der gekauften Getränke vorgesehen. Die Konsumation von Getränken, die am Getränkekiosk am „Lazy River“ erworben wurden, erfolgt auf eigene Gefahr während des gesamten Aufenthalts auf der Attraktion. Zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände stehen Schließfächer oder gegebenenfalls Tresore zur Verfügung.

3.6. Das Betreten der Schwimmbecken mit eigenen Schwimmreifen und anderen aufblasbaren Gegenständen, Flossen und Bällen ist ebenfalls untersagt. Erlaubt sind hingegen Schwimmbrillen und Schwimmhilfen aus Schaumstoff oder Schwimmflügel. Die Verwendung der genannten Schwimmhilfen ist jedoch lediglich unter ständiger Aufsicht durch eine Aufsichtsperson gestattet.

3.7. Schreien, Pfeifen, Rennen auf den Gehwegen rund um die Schwimmbecken und auf nassen Flächen, übermäßiger Lärm, gegenseitiges Untertauchen des Kopfes ins Wasser, Bedrohen oder Einschränken anderer Besucher durch das eigene Verhalten.

3.8. Das Verweilen an den Abfahrts- und Ankunftsbereichen der einzelnen Attraktionen und Wasserrutschen länger, als  es zum Ein- oder Aussteigen erforderlich ist.

3.9. Das Springen in die Schwimmbecken und Whirlpools im gesamten Gelände.

3.10. Jegliche Form der Verschmutzung der Schwimmbecken, Attraktionen, Saunen, Whirlpools oder anderer Einrichtungen im Innen- und Außenbereich des gesamten Geländes.

3.11. Das willkürliche Verrücken und Verstellen der Badeliegen, Tische, Stühle und Einrichtungsgegenstände, das Aufstellen von eigenem Mobiliar sowie das mutwillige Zerstören von Einrichtung und Anlagen. 

3.12. Das Waschen von Wäsche und die Körperwaschung außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche sowie jegliche Art von Wasserverschwendung.

3.13. Das Anfordern von Dienstleistungen an das Personal, wenn dieselben gegen diese Besucherordnung, gegen die Beschaffenheit des Geländes oder gegen die guten Sitten verstoßen.

3.14. Der Zutritt zu ausgewiesenen Bereichen, die ausschließlich dem Personal des Aquaparks vorbehalten sind, die mit einem Zutrittsverbot gekennzeichnet sind oder die dem anderen Geschlecht vorbehalten sind.

3.15. Ohne Grund um Hilfe rufen.

3.16. Das Mitbringen von eigenen Speisen oder tragbaren Kühlschränken oder anderen Behältern für Lebensmittel  in den Aquapark (ausgenommen spezielle Babynahrung wie Säuglingsmilch, Babynahrung usw. oder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke).

3.17. Die Anfertigung von Fotos, Audio- oder Videoaufnahmen an bestimmten Orten wie etwa in den Toiletten, Duschen, Umkleideräumen, Umkleidekabinen und im Wellnessbereich.

3.18. Das missbräuchliche Drücken der Not-Aus-Schalter zum Anhalten von Attraktionen und anderen Rettungs- und Sicherheitsvorrichtungen.

4. Ausschluss eines Besuchers aus dem Aquapark

4.1. Ein Besucher kann - ohne Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises - vom Gelände des Aquaparks verwiesen werden, wenn er:

a) gegen die Bestimmungen dieser Besucherordnung verstößt oder dieselben missachtet oder den Anweisungen des Betriebspersonals des Betreibers nicht Folge leistet;
b) mit seinem Verhalten gegen die Bestimmungen dieser Besucherordnung verstößt;
c) mit seinem Verhalten die Sicherheit anderer Besucher, die Sauberkeit des Geländes oder den reibungslosen Betrieb des Aquaparks gefährdet.

4.2. Verlässt ein solcher Besucher in den oben genannten Fällen nach Aufforderung den Wasserpark nicht freiwillig, kann der Betreiber den eigenen Sicherheitsdienst oder Exekutivbedienstete der Tschechischen Polizei um Einschreiten bitten.

5. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

5.1. Die Besucherordnung ist für alle Besucher des Aquaparks sowie für die Mitarbeiter des Betreibers verbindlich.

5.2. Die Besucher sind verpflichtet, die Warn-, Gebots-, Verbots- und Hinweisschilder sowie sonstige Hinweise zu beachten und dürfen diese nicht mutwillig zerstören, beschädigen oder entfernen.

5.3. Die Besucher sind angehalten, den Aquapark spätestens bei Betriebsschluss, d. h. um 21:00 Uhr, zu verlassen. Bei späterem Verlassen wird eine Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste erhoben.

5.4. Kommentare, Wünsche, Fragen, Anregungen oder Beschwerden aller Art bezüglich der Dienstleistungen des Aquaparks können per E-Mail an info@aqualand-moravia.cz gerichtet werden. Sollte dies aus triftigen Gründen nicht möglich sein, können Sie Ihre Nachricht auch schriftlich an die Adresse Aqualand Moravia, Pasohlávky ev. Nr. 110, 691 22 Pasohlávky, Tschechien, senden oder persönlich während der auf der Website www.aqualand-moravia.cz veröffentlichten Öffnungszeiten des Aquaparks abgeben. Dort können Sie Ihre Wünsche, Fragen oder Beschwerden auch direkt an die zuständige Person richten, die auf Anfrage herbeigerufen wird.

5.5. Der Betreiber des Aquaparks ist berechtigt, das gesamte Gelände oder Teile desselben zu bestimmten Zeiten für Veranstaltungen von Schulen, Vereinen, Sportorganisationen oder andere Institutionen bzw. Unternehmen zu reservieren. Während dieser Zeit sind das Schwimmen im reservierten Bereich sowie der Zutritt zu den hierfür gekennzeichneten Bereichen für die Öffentlichkeit untersagt.

5.6. Bei widrigen Wetterbedingungen wie Sturmböen oder starkem Wind sind die Besucher aus Sicherheitsgründen auf Anweisung des Personals angehalten, den Außenbereich mit den Freischwimmbecken, Attraktionen, Wellnessbereichen usw. zu verlassen. Verlässt ein Besucher den Aquapark aufgrund widriger Wetterbedingungen vorzeitig, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder sonstige Entschädigungen.

5.7. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten einzelner Attraktionen im Aquapark aufgrund von widrigen Wetterbedingungen wie Regen, Sturm, starkem Wind, Dunkelheit, Nebel, eingeschränkter Sicht oder technischen Gründen wie Strom- oder Wasserausfällen oder anderen technischen Störungen abzuändern. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder sonstige Entschädigung.

5.8. Der Betreiber oder eine von ihm beauftragte Person ist berechtigt, während der Öffnungszeiten Fotos, Audio- oder Videoaufnahmen anzufertigen, auf denen Besucher des Aquaparks zu sehen sein können. Die Anfertigung dieser Aufnahmen liegt im berechtigten Interesse des Betreibers und dient der Bewerbung seiner Haupttätigkeit. Mit Betreten des Geländes erklären sich alle Besucher damit einverstanden, dass während ihres Besuchs Aufnahmen jeglicher Art angefertigt werden.

5.9. Sämtliche Bereiche des Aquaparks werden durch ein Kamerasystem mit Aufzeichnungsfunktion überwacht.

6. Besucherordnung für Forum Romanum und Pálava Wellness

Einen Bestandteil des Geländes bilden die beiden Wellnessbereiche „Forum Romanum“ und „Pálava Wellness“ (nachfolgend nur „Wellnessbereich“ genannt).

6.1. Besucher des Wellnessbereichs sind verpflichtet, die vorliegende Besucherordnung des Aquaparks sowie die spezifischen Regeln des Wellnessbereichs einzuhalten.

6.2. Das Mitbringen und Benutzen von Mobiltelefonen, Kameras oder anderen Aufnahmegeräten in den Wellnessbereichs ist verboten.

6.3. Der Wellnessbereich ist eine textilfreie Zone. Nach Betreten des Wellnessbereichs hat der Besucher seine  Bekleidung in den Umkleideräumen oder Aufbewahrungsregalen abzugeben. Im gesamten Wellnessbereich darf nur ein Saunatuch, Saunakilt oder Bademantel getragen werden. Das Mitbringen von Taschen, Rucksäcken oder anderem Gepäck in den Wellnessbereich ist nicht gestattet.

6.4. Der Zutritt zum Wellnessbereich ist Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr gestattet. Für Kinder unter 15 Jahren steht zu einem vorab angekündigten Zeitpunkt eine eigene Kindersauna zur Verfügung. Der Zutritt zur Kindersauna ist Kindern unter 15 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Erwachsene ohne Begleitung mindestens eines Kindes haben keinen Zutritt zur Kindersauna.

6.5. Während des Aufenthalts im Wellnessbereich ist der Besucher verpflichtet, auf Hygiene zu achten und ein Sauna- oder Badetuch zu benutzen.

6.6. Aus hygienischen Gründen ist jeder Besucher verpflichtet, sich nach Betreten des Wellnessbereichs in einem der Duschräume gründlich ohne Badebekleidung mit Seife zu waschen. Das Duschen ist auch vor der Benutzung von Sauna, Whirlpool oder Abkühlbecken erforderlich. Zudem ist er verpflichtet, vor dem Betreten einer Sauna, eines Whirlpools oder Abkühlbeckens zu duschen.

6.7. In den Trockensaunen (Finnische Sauna, Biosauna, Infrarotsauna, Tepidarium, Panorama-Sauna) ist die Verwendung eines Saunatuchs als Unterlage für den gesamten Körper, einschließlich der Füße, erforderlich. Das Saunatuch wird jedem Besucher zur Verfügung gestellt. In den Dampfbädern (Türkisches Bad, Salzbad, Aromabad, Caldarium und Laconium) ist die Verwendung von Saunatüchern oder anderen Textilien untersagt. Nach der Benutzung der Dampfbäder ist der Besucher verpflichtet, den Bereich, in dem er sich aufgehalten hat, mit Wasser abzuspülen.

6.8. In allen Räumlichkeiten des Wellnessbereichs ist aufgrund der Rutsch- und Verletzungsgefahr erhöhte Vorsicht geboten.

6.9. Alle Besucher sind verpflichtet, die Grundsätze sittlichen Verhaltens und guten Benehmens einzuhalten und andere Besucher durch eigenes Verhalten, einschließlich lauter Gespräche, nicht zu stören.

6.10. Im Wellnessbereich ist ausschließlich der Verzehr ebendort gekaufter Speisen und Getränke erlaubt. Für die Flüssigkeitsaufnahme stehen auch Trinkbrunnen zur Verfügung.

6.11. Jeder Besucher ist angehalten, vor Betreten von Trockensaunen, Dampfbädern, Whirlpools, Abkühlbecken und anderen Einrichtungen seinen aktuellen Gesundheitszustand und mögliche Kontraindikationen zu prüfen. Dies gilt auch vor Beginn von Behandlungen (z. B. Massage, Saunazeremonie, Balneobad). Bei nachweisbarer Kontraindikation hat der Betreiber das Recht, die jeweilige Dienstleistung ohne Entschädigung zu verweigern.

6.12. Das  Rauchen, einschließlich elektronischer Zigaretten, ist in allen Räumlichkeiten des Wellnessbereichs, einschließlich der Terrassen und Freischwimmbecken, untersagt.

6.13. Die Kapazität des Wellnessbereichs ist begrenzt. Sobald die maximale Besucheranzahl erreicht ist, ist das Personal befugt, den Zutritt zum Wellnessbereich einzuschränken.

6.14. Es ist dem Besucher untersagt, Einrichtungen oder Mobiliar eigenmächtig zu verstellen oder Betriebs- und technische Anlagen zu manipulieren. Ebenso ist es untersagt, Duftstoffe oder andere Substanzen auf Heizelemente zu gießen oder die Umgebungsbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) in den Saunen, Whirlpools, Schwimmbädern oder anderen Räumlichkeiten des Wellnessbereichs anderweitig zu verändern.

6.15. Der Besucher ist verpflichtet, die ausgeliehenen Saunatücher, Badetücher, Bademäntel oder andere Sachen bei Verlassen des Wellnessbereichs an der Wellness-Rezeption zurückzugeben.

Genderhinweis: Die verwendeten Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter, auch wenn sie nur in der männlichen Form genannt werden.

Diese Besucherordnung tritt mit dem Tag ihrer Herausgabe in Kraft.

Ausgabedatum: 1.3.2026

Betreiberfirma:

ŽS REAL, a.s.

Direktor des Aquaparks:

Mgr. Tomáš Svoboda

Firmensitz:

Pasohlávky č. ev. 110, Pasohlávky 691 22, Tschechien

IČ-Nummer

253 34 271

eingetragen im Firmenbuch des Kreisgerichts Brünn, Abteil B, Einlage 2298

Adresse der Betriebsstätte:

AQUALAND MORAVIA Pasohlávky
Pasohlávky č. ev. 110, Pasohlávky 691 22

Tschechien