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Besucherordnung

BESUCHERORDNUNG AQUALAND MORAVIA

Die Besucherordnung dient der Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, dem Schutz der Gesundheit sowie der Sicherheit aller Besucher im Aquapark AQUALAND MORAVIA Pasohlávky (nachfolgend nur „Aquapark“). Jeder Besucher ist verpflichtet, sich vor dem Betreten des Aquaparks mit dieser Besucherordnung vertraut zu machen. Mit der Bezahlung des Eintrittsgeldes für den Besuch im Aquapark erklärt sich der Besucher ausdrücklich mit dem Inhalt dieser Besucherordnung einverstanden und verpflichtet sich, dieselbe einzuhalten sowie den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.

1. EINTRITT IN DEN AQUAPARKU/ZUTRITT ZU DEN SCHWIMMBECKEN

1.1. Der Zutritt ins Gelände des Aquaparks ist nur während der Öffnungszeiten und mit einer gültigen Eintrittskarte mit elektronischem Chip (Chip-Armband) möglich. Auskünfte über das Einlass- und Bezahlsystem erteilen unsere Mitarbeiter an den Kassen. Das Betriebsgelände des Aquaparks ist in einen Innen- und Außenbereich unterteilt. Der Außenbereich ist normalerweise nur während der Sommerferien in Betrieb.

1.2. Der Aquapark ist täglich von 10 bis 21 Uhr geöffnet, und zwar auch an Feiertagen und arbeitsfreien Tagen (sofern nichts anderes auf unserer Homepage www.aqualand-moravia.cz sowie am Eingang des Betriebsgeländes ausdrücklich kundgemacht wird). Nur in der Sommersaison ist der Aquapark bereits ab 9 Uhr geöffnet, d.h. in der Regel von Mitte Juni bis zum Ende der Sommerferien in der Schule. Der Eröffnungstermin der Sommersaison im Aquapark wird stets offiziell in der Eintrittspreisliste auf www.aqualand-moravia.cz sowie am Eingang des Geländes veröffentlicht.

Die Betriebszeiten der einzelnen Attraktionen werden vom Betreiber festgelegt und sind bei den einzelnen Attraktionen angeführt. Der letzte Einlass in den Aquapark ist spätestens 90 Minuten vor Betriebsschluss möglich. Die jeweilige Gültigkeitsdauer des Eintritts beginnt mit dem Durchschreiten des Zutrittssystems (Drehkreuz) und endet mit dem Durchgang zum festgesetzten Zeitpunkt durch das Abgangssystem bzw. mit dem Ende der Betriebszeiten. Die Zeit für das Ausziehen, Abtrocken und Anziehen wird ebenfalls in die Gültigkeitsdauer des Eintritts mit eingerechnet. Bei Überschreitung der bezahlten und festgelegten Aufenthaltsdauer ist der Besucher verpflichtet, an den Kassen beim Ausgang eine Gebühr in jener Höhe, wie sie in der aktuell gültigen Preisliste angeführt ist, zu entrichten.

1.3. Kindern unter dem 15. Lebensjahr ist der Zutritt in den Aquapark nur in Begleitung einer Begleitperson über 18 Jahren gestattet. Diese Begleitperson ist während des gesamten Aufenthalts im Aquapark für das Kind und dessen Verhalten verantwortlich.

1.4. Jeder Besucher erhält gegen Bezahlung des gegebenen Eintrittsgeldes ein Armband mit elektronischem Chip ausgehändigt, der dem Besucher nicht nur den Zutritt in den Aquapark ermöglicht, sondern auch die jeweiligen Preise für konsumierte Speisen und Getränke sowie für beanspruchte Zusatzleistungen im Aquapark in bargeldloser Form einliest und abrechnet. Jeder Chip ist mit einem bestimmten Höchstlimit in Bezug auf die Gesamtsumme aller Konsumationen und Zusatzleistungen konfiguriert. Alle in den Chip eingelesenen Konsumationen werden beim Verlassen des Aquaparks abgerechnet und sind an den Kassen oder beim SB-Automaten zu begleichen. Für den Fall, dass der Besucher während dessen Aufenthalts das gesamte finanzielle Limit aufbraucht, lässt sich dieses Limit nach Begleichung der bisher eingelesenen Ausgabensumme erneuern.

1.5. Einen allfälligen Verlust des Chips hat der Besucher unverzüglich an der Kasse des Aquaparks zu melden, um den Chip gegen Missbrauch oder unbefugte Konsumation sperren zu lassen. Bis zur Sperrung des Chips ist der Besucher für den in dem Chip eingelesenen Gesamtwert aller Konsumationen verantwortlich. Bei Chipverlust wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß der aktuell gültigen Preisliste verrechnet.

1.6. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Teile des Aquaparks oder bestimmte Attraktionen zu beschränken oder ganz zu schließen, etwa aufgrund erforderlicher Instandhaltungsarbeiten und/oder aus objektiven Gründen (wie etwa bei Erreichen der maximalen Besucherzahl, Unwetter, Sturm, reduzierter Luftfeuchtigkeit oder schlechter Sicht) oder für die Durchführung von gesellschaftlichen oder sportlichen Veranstaltungen ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes für den Besucher.

1.7. Die Besucherkapazität des Aquaparks ist begrenzt. Nach Erreichen der maximalen Besucheranzahl ist der Betreiber berechtigt, den Zutritt ins Aquaparkgelände zu regulieren.

1.8. Aus hygienischen Gründen ist der Zutritt in die Schwimmbecken nur in Badebekleidung oder anderer geeigneten Bekleidung aus wasserbeständigen Stoffen gestattet.

1.9. Zur Benutzung der Wasserrutschen, Rutschbahnen und aller weiteren Attraktionen ist dafür geeignete Badebekleidung oder andere entsprechende Bekleidung gemäß Punkt 1.8 zu tragen, wie diese von Herstellern für Badebekleidung empfohlen werden. Der Betreiber des Aquaparks übernimmt für Schäden an Badebekleidung, die nicht für diesen Zweck bestimmt ist, keinerlei Haftung.

1.10. Das Baden ist für Kinder unter 3 Jahren ausschließlich in den dafür vorgesehenen Kinderplanschbecken gestattet, in denen Kinder sich ab dem 1. Lebensjahr aufhalten dürfen. Erwachsenen ist der Zutritt zu den Kinderplanschbecken ausschließlich mit einem Kind bis 100 cm Körpergröße gestattet. Erwachsene Begleitpersonen dürfen im Kinderplanschbecken weder im Wasser liegen noch sitzen.

1.11. Personen mit Bewegungseinschränkungen oder Orientierungsbeeinträchtigungen ist der Zutritt zu den Schwimmbecken lediglich unter ständiger Aufsicht durch eine verantwortliche Begleitperson gestattet.

1.12. Der Zutritt zu den Schwimmbecken ist für Personen mit Gehhilfen, Blindenstock, Prothesen, Orthesen oder anderen hygienisch bedenklichen Hilfsmitteln nur nach Aufbewahrung derselben in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gestattet.

1.13. Personen, die an Krankheiten leiden, deren Art und Verlauf durch den Aufenthalt im feucht-warmen Milieu des Aquaparks negativ beeinflusst werden könnten (insbesondere etwa Personen mit Gefäß- und Herzerkrankungen), dürfen den Aquapark nur nach fachkundiger Rücksprache mit dem behandelnden Arzt aufsuchen.

1.14. Weitere Verhaltensregeln im Aquapark:

  1. Das Mitnehmen von Tieren in den Aquapark ist nicht gestattet;

  2. Das Mitbringen von eignen alkoholischen Getränken oder Psychotropika aller Art ist untersagt. Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen, werden ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes unverzüglich des Aquaparkgeländes verwiesen.

  3. Insbesondere ist das Betreten der Wasserrutschen unter Einfluss von Alkohol und Psychotropika strengstens verboten. Bei Verstoß gegen dieses Verbot besteht nicht nur die Gefahr von Sachschäden, sondern vor allem auch die Gefährdung von Leib und Leben. Der Konsum von alkoholischen Getränken in geringen Mengen ist an den dafür vorgesehenen Plätzen zugelassen, sofern die betreffende Person das 18. Lebensjahr erreicht hat, andere Besucher nicht belästigt werden und die Sicherheit der konsumierenden Person sowie jene der anderen Besucher nicht gefährdet sind. Der Betreiber ist berechtigt, die Abgabe von alkoholischen Getränken an eine bestimmte Person zu verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass diese Person unter Alkoholeinfluss steht oder die vorgeschriebene Altersgrenze nicht erreicht hat. Im Zusammenhang mit der Einnahme von Alkohol oder Psychotropika – auch nur in geringen Mengen - übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung für gesundheitliche Folgen oder etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit dem Genuss derselben eintreten oder eingetreten sind.

2. SICHERHEITSREGELN FÜR BESUCHER

2.1. Jeder Besucher ist angehalten, auf den Schutz und die Sicherheit seiner eigenen Gesundheit sowie für auf den Schutz und die Sicherheit Dritter zu achten.

2.2. Jeder Besucher ist angehalten, auf persönliche Hygiene und Sauberkeit an allen von ihm benutzten Orten und Einrichtungen zu achten.

2.3. Jeder Besucher ist angehalten, sich vor dem Betreten der Schwimmbecken gründlich mit Seife und ohne Badebekleidung in den dafür vorgesehenen Duschräumen abzuduschen und durch das Fußbecken zu waten, sofern sich eines beim Zugang zum jeweiligen Schwimmbecken befindet.

2.4. Der Besucher ist angehalten, vor dem Betreten der Garderobenräume seine Schuhe auszuziehen und die Garderobenräume nur in dafür geeigneten Badeschuhen oder barfuß zu betreten. Badeschuhe sind wasserunempfindliche Schuhe für den Bade- und Saunabereich, welche regelmäßig zu reinigen sind. Die Wasserbecken dürfen ausnahmslos lediglich barfuß oder mit eigenen und speziellen Wasserschuhen betreten werden.

2.5. Die Umkleidekabinen in den gemeinsamen Garderobenräumen sind zum Aus- und Anziehen bestimmt. Zur Aufbewahrung der abgelegten Kleidung stehen den Besuchern Garderobenkästchen zur Verfügung, die mit dem ausgehändigten Chip ordnungsgemäß zu verschließen sind. Bei Chipverlust erhält der Besucher den Inhalt des dem Chip zugeordneten Kleiderkästchens erst nach Bekanntgabe seines Eigentums an den im Kleiderkästchen aufbewahrten Gegenständen. Der Betreiber haftet nicht für allfällige Schäden, die dem Besucher durch das Nichtverschließen des Kleiderkästchens entstehen oder entstanden sind.

2.6. Dem Besucher wird ausdrücklich empfohlen, Schmuck, Geld und andere Wertgegenstände im praktischen Schließfach beim Eingang in die gemeinsamen Garderobenräume aufzubewahren. Sollte der Besucher seine Wertsachen, wie etwa Schmuck oder Geld, nicht in einen der Tresors einschließen, übernimmt der Betreiber für eventuell auftretende Schäden keinerlei Haftung.

2.7. Die vorhandenen Badeliegen dienen der Entspannung der Besucher. In der Zeit seiner Abwesenheit darf der Besucher keine persönlichen Gegenstände (Gepäck, Hand- oder Badetuch, Bademantel etc.) auf den Badeliegen zurücklassen, es sei denn, es handelt sich um eine bezahlte Entspannungsliege oder um eine Badeliege in der Tagestherme. Zum Verstauen persönlicher Gegenstände sind die Garderobekästchen oder die Ablagefächer vorgesehen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, auf den Liegen abgelegte oder zurückgelassene Gegenstände, welche die Liegen blockieren, in die dafür vorgesehenen Ablagefächer zu verlegen.

2.8. Der Besucher ist verpflichtet, im Betriebsgelände des Aquaparks aufgefundene Gegenstände dem zuständigen Mitarbeiter an den Hauptkassen (Kassenschichtleiter) abzugeben. Sämtliche Wertsachen sowie kleine Fundgegenstände werden für eine Dauer von 7 Kalendertagen aufbewahrt und können an der Hauptkasse abgeholt werden. Aus hygienischen Gründen dürfen Handtücher, Badebekleidung und andere Kleidungsstücke nicht dem Funddatum aufbewahrt werden. Gefundene Dokumente, wie etwa Personalausweise oder Reisepässe, werden der zuständigen Abteilung im Gemeindeamt der Gemeinde Pohořelice übergeben. Bei kleineren Fundgegenständen ist eine schriftliche Abmachung über die Art deren Übergabe möglich (per Post oder Kurierdienst auf Kosten des Besuchers), E-Mail an: info@aqualand-moravia.cz. Bei Wertgegenständen ist die persönliche Anwesenheit für die Übergabe sowie die Vorlage eines Identitätsnachweises mit einer genauen Beschreibung der verlorenen Gegenstände erforderlich.

2.9. Der Besucher sind verpflichtet, die sich im Aquapark befindlichen Einrichtungsgegenstände und Anlagen mit schonendem Umgang zu benutzen. Des Weiteren ist der Besucher verpflichtet, allfällige Schäden, die durch dessen Handeln, sei es vorsätzlich oder fahrlässig, am Eigentum des Betreibers oder am Eigentum Dritter verursacht wurden, zu ersetzen.

2.10. Der Eintritt in den Innenbereich mit einem Kinderwagen ist nur mit originalen, vom Kinderwagenhersteller mitgelieferten Radschutzhüllen gestattet. Radschutzhüllen für Kinderwagen sind auch in unserem Aqua Shop erhältlich. Sollte keine der Radschutzhüllen auf die Räder passen, ist es aus hygienischen Gründen erforderlich, den Kinderwagen im Kinderwagenabstellraum abzustellen, wo auch ein Kinderwagen des Aquaparks ausgeliehen werden kann (soweit aus Kapazitätsgründen ein Kinderwagen zur Verfügung steht).

2.11. Bei der Benutzung der Attraktionen im Aquapark (Wasserrutschen, Rutschbahnen oder sog. „trockene Attraktionen“, wie etwa aufblasbare Attraktionen, Kinderspielburgen, Kletternetze etc.) ist der Besucher verpflichtet, die an jeder Attraktion angebrachten Sicherheitshinweise zu befolgen, auf erhöhte Vorsicht achten und den Anweisungen des für die Attraktionen zuständigen Mitarbeiters Folge zu leisten.

2.12. Des Weiteren ist der Besucher angehalten, den Anweisungen der Bademeister sowie des zuständigen Servicepersonals Folge zu leisten.

2.13. In allen Bereichen des Aquaparks, in denen sich Besucher aufhalten und bewegen, einschließlich der Treppen, ist aufgrund der Beschaffenheit der Einrichtung Vorsicht geboten. Es besteht Rutsch- und Verletzungsgefahr.

2.14. Bei Unfall, Verletzung oder Übelkeit ist der Besucher verpflichtet, einen Bademeister herbeizurufen, um den Unfallhergang weiter zu bearbeiten und denselben niederzuschreiben und zu registrieren. Der Sanitätsraum befindet sich im Innenbereich neben dem Schwimmbecken BABY POOL. Für Verletzungen und Unfälle, die durch eigene Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder Verstoß gegen die Besucherordnung und/oder gegen die Sicherheitshinweise an den Attraktionen verursacht wurden, übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung.

2.15. Der Zugang sowie die Geschwindigkeit der Internetverbindung über das freie und kostenlose WLAN-Netz im Aquapark ist durch die Kapazität der entsprechenden technischen Einrichtung begrenzt, die von der gesamten Anzahl an Besuchern des Aquapark, die dieses Netzwerk benutzen, abhängt.

3. IM AQUAPARK IST INSBESONDERE UNTERSAGT:

3.1. Das Rauchen in allen Räumlichkeiten des Innenbereichs sowie auf den befestigten Flächen im Außenbereich entlang der Schwimmbecken. Dieses Verbot bezieht sich auch auf elektronische Zigaretten.

3.2. Das Baden in nicht entsprechender Badebekleidung, einschließlich in Unterwäsche. Kindern ist der Zutritt zu den Schwimmbecken aus hygienischen Gründen nur in Badehosen oder Schwimmwindeln gestattet. Schwimmwindeln sind auch in unserem Aqua Shop erhältlich.

3.3. Das Mitnehmen von scharfen oder spitzen Gegenständen, Gegenständen aus Glas, die zerbrechen und Verletzungen verursachen könnten, gefährlichen Chemikalien und Explosivmitteln, eigenen Badeliegen, Sonnenschirmen oder anderen Einrichtungsgegenständen.

3.4. Das Betreten der Schwimmbecken, Wasserrutschen und aller anderen Attraktionen mit Speisen, Getränken oder Kaugummi.

3.5. Das Benutzen von Schwimmreifen oder anderen aufblasbaren Gegenständen, Flossen und Tennisbällen. Erlaubt sind hingegen aufblasbare Schwimmflügel und Schwimmbrillen.

3.6. Laut zu schreien und zu pfeifen, auf den Gehwegen entlang der Schwimmbecken und in den Nassbereichen zu laufen, übermäßigen Lärm zu machen, andere Besucher zu belästigen, sich gegenseitig unter Wasser zu tauchen, dritte Besucher anzurempeln und sich an den Attraktionen vorzudrängen.

3.7. Im Auffangbecken der Wasserrutschen und Rutschbahnen zu schwimmen.

3.8. Vom Beckenrand ins Wasser zu springen. Dies gilt für das gesamte Aquaparkgelände.

3.9. Das Wasser in den Schwimmbecken und alle Räumlichkeiten des Aquaparks zu verschmutzen, insbesondere durch Spucken auf den Boden und in die Schwimmbecken oder durch Urinieren in die Schwimmbecken. Eigener Abfall darf nicht achtlos auf den Boden geworfen werden, sondern ist in die dafür vorgesehenen Abfalleimer zu werfen.

3.10. Liegestühle, Tische, Stühle, Sessel und Einrichtungsgegenstände eigenmächtig umzustellen und eigene Einrichtungsgegenstände zu montieren. Die Einrichtungen im Aquapark sind schonend zu behandeln und dürfen nicht zerstört werden. Ferner ist darauf zu achten, kein Wasser zu verschwenden.

3.11. Außerhalb der dafür vorgesehenen Räumlichkeiten Wäsche zu waschen oder sich zu waschen.

3.12. Die Bademeister oder das Servicepersonal zu Diensten aufzufordern, welche im Widerspruch zu den in dieser Besucherordnung angeführten Vorschriften stehen.

3.13. Räumlichkeiten zu betreten, die ausschließlich dem Servicepersonal vorbehalten oder durch ein Betretungsverbotschild gekennzeichnet oder für das jeweils andere Geschlecht bestimmt sind.

3.14. Grundlos einen Notruf auszulösen.

3.15. Eigene Speisen in das Aquaparkgelände mitzunehmen, einschließlich tragbarer Kühltaschen oder sonstiger Behälter zur Lebensmittelaufbewahrung.

4. AUSSCHLUSS VOM BESUCH DES AQUAPARKS

4.1. Ein Besucher kann ohne Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittsgeld aus dem Aquapark verwiesen werden, wenn er

  1. trotz vorheriger Ermahnung durch den zuständigen Mitarbeiter des Betreibers die erteilte Weisung nicht befolgt oder die Besucherordnung nicht einhält;

  2. unter Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln steht und sein Verhalten dadurch die Sicherheit und das Wohl anderer Besucher oder die Sauberkeit des Betriebsgeländes oder den reibungslosen Betriebsablauf gefährdet;

  3. durch sein Verhalten die Sicherheit oder das Wohl anderer Besucher oder die Sauberkeit des Betriebsgeländes oder den reibungslosen Betriebsablauf gefährdet.

4.2. Sollte der Besucher bei oben angeführten Fällen trotz Aufforderung den Aquapark nicht freiwillig verlassen, kann der Betreiber das Eingreifen des hauseigenen Sicherheitsdienstes oder der Polizei der Tschechischen Republik veranlassen.

5. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

5.1. Die vorliegende Besucherordnung ist für alle Besucher und Mitarbeiter des Betreibers bindend.

5.2. Die Besucher sind verpflichtet, Warn-, Gebots-, Verbots- und Hinweisschilder oder andere Bekanntmachungen zu beachten, und dürfen diese nicht vernichten, beschädigen oder entfernen.

5.3. Die Besucher sind verpflichtet, das Betriebsgelände des Aquaparks spätestens bei Betriebsschluss um 21 Uhr zu verlassen. Bei späterem Verlassen des Betriebsgeländes wird eine Gebühr laut aktueller Preisliste berechnet.

5.4. Etwaige Beschwerden über die Dienstleistungen des Aquaparks können unverzüglich beim Besuch schriftlich in das Beschwerdebuch, das an der Hauptkasse aufliegt, eingetragen werden oder nachträglich entweder in Form einer schriftlichen Nachricht per Post an Aqualand Moravia, Pasohlávky ev. č. 110, PSČ 691 22 aufgegeben oder persönlich innerhalb der auf den Webseiten von Aqualand Moravia angeführten Öffnungszeiten vorgebracht oder schriftlich per Mail an die E-Mailadresse info@aqualand-moravia.cz mitgeteilt werden.

5.5. Das Betriebsgelände oder Teile davon können zu festgelegten Uhrzeiten für Schulen, gesellschaftliche Anlässe und Sportorganisationen reserviert sein. Während dieser Zeiten ist der Öffentlichkeit der reservierte Bereich oder das Betreten bestimmter Teile des Betriebsgeländes untersagt.

5.6. Bei ungünstiger Witterung, wie Gewitter, Sturm oder starkem Wind, sind die Besucher aus Sicherheitsgründen verpflichtet, auf Anweisung des Bademeisters die Schwimmbecken und Attraktionen im Außenbereich zu verlassen. Beschließt der Besucher, das Betriebsgelände aufgrund schlechten Wetters vorzeitig zu verlassen, ist der Betreiber nicht verpflichtet, dem Besucher das Eintrittsgeld zurückzuerstatten oder denselben anderweitig zu entschädigen.

5.7. Der Betreiber behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen die Betriebszeiten einzelner Attraktionen im Aquapark aufgrund ungünstiger Witterung, wie etwa Regen, Sturm, starker Wind, Dunkelheit, Nebel, eingeschränkte Sicht etc., oder aus technischen Gründen abzuändern. Aufgrund der genannten Umstände ist der Betreiber nicht verpflichtet, dem Besucher das Eintrittsgeld zurückzuerstatten oder denselben anderweitig zu entschädigen.

5.8. Dem Betreiber ist es gestattet, innerhalb der Öffnungszeiten Fotos, Audio- und Videoaufnahmen anzufertigen, in denen Besucher des Aquaparks sich wiederfinden können. Die Anfertigung solcher Aufnahmen liegt im berechtigten Interesse des Betreibers und darf für Werbezwecke im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit verwendet werden. Alle Besucher des Aquaparks sind über die Tatsache, dass während ihres Besuches Aufzeichnungen jeglicher Art erfolgen können, vorab informiert, spätestens an den Eintrittskassen.

6. BESUCHERORDNUNG FÜR FORUM ROMANUM WELLNESS UND WELLNESS PÁLAVA

Die beiden Wellnessbereiche Forum Romanum Wellness und Wellness Pálava (nachfolgend nur „Wellnessbereich“ sind Teil des Betriebsgeländes von Aqualand Moravia. Zusätzlich zu den Bestimmungen der Besucherordnung des Aquaparks gelten für die Wellnessbereiche noch weitere, hier angeführte Regelungen.

6.1. Der Besucher des Wellnessbereichs ist verpflichtet, die Bestimmungen der Besucherordnung einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.

6.2. Im Wellnessbereich ist die Benutzung von Handys, Fotoapparaten, Kameras oder sonstiger Aufnahmegeräten untersagt.

6.3. Der Wellnessbereich ist eine textilfreie Zone. Nach dem Betreten desselben sind alle Bekleidungsstücke an der Garderobe oder in den Ablagefächern aufzubewahren. Im gesamten Wellnessbereich dürfen sich Besucher nur mit einem Saunatuch oder einem speziellen Saunakilt bewegen. Das Mitnehmen von eigenen Taschen, Rucksäcken oder persönlichen Gegenständen in den Wellnessbereich ist nicht gestattet.

6.4. Der Zutritt in den Wellnessbereich ist Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr. Für Kinder bis zum 15. Lebensjahr wird ein eigener Kindersaunatag zu im Voraus bekanntgegebenen Besuchszeiten organisiert. Der Zutritt in die Kindersauna ist Kindern nur in Begleitung eines Elternteils gestattet. Erwachsenen ohne Kinder ist der Zutritt in die Kindersauna untersagt.

6.5. Während des Aufenthalts im Wellnessbereich ist der Besucher angehalten, auf die eigene Körperhygiene zu achten und ein Saunatuch bzw. Handtuch zu verwenden.

6.6. Aus hygienischen Gründen ist jeder Besucher angehalten, sich vor dem Betreten des Wellnessbereichs in den Duschräume gründlich mit Seife und ohne Badebekleidung abzuduschen.

6.7. In den Trockensaunas (finnische Sauna, Biosauna, Infrarotsauna und Tepidarium) ist ein Saunatuch, dass einem jeden Besucher ausgehändigt wird, unter den ganzen Körper und die Füße zu legen. Auf Anfrage erhält der Besucher ein kleines Hilfsmittel zur Unterscheidung des eigenen Saunatuchs von anderen Saunatüchern. In den Dampfsaunas (Türkisches Bad, Salzgrotte und Aromasauna, Caldarium, Laconium) ist die Verwendung eines Saunatuchs untersagt. Dort ist der Besucher verpflichtet, die Sitzbank zum Schluss mit Wasser abzuspülen. Es besteht auch die Möglichkeit, ein spezielles Ein-Weg-Sitzkissen zur Verwendung in der Dampfsauna zu kaufen.

6.8. In allen Besucherbereichen, einschließlich der Treppen, ist aufgrund der Beschaffenheit der Einrichtungen erhöhte Vorsicht geboten. Es besteht Rutsch- und Verletzungsgefahr.

6.9. Alle Besucher sind verpflichtet, die Grundsätze des Anstands und der guten Sitten einzuhalten und andere Besucher, beispielsweise durch lautes Sprechen, nicht zu belästigen.

6.10. Die Saunaliegen dienen der Erholung für die Besucher. Der Besucher darf während seiner Abwesenheit keine eigenen Sachen (Handtuch, Badetuch, Bademantel etc.) auf den Saunaliegen zurücklassen. Zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen stehen die Kleiderkästchen in den Garderobenräumen oder die Ablagefächer zur Verfügung. Der Betreiber behält sich das Recht vor, zurückgelassene Gegenstände, welche die Saunaliegen blockieren, in die dafür vorgesehenen Ablagefächer zu verlegen.

6.11. Im Wellnessbereich ist lediglich der Verzehr von dort gekauften Speisen und Getränken gestattet. Für die erforderliche Flüssigkeitsaufnahme stehen dem Besucher ausgewiesene Trinkwasserbrunnen zur Verfügung.

6.12. Die Saunen, Aufwärmräume und sämtliche Behandlungen sind für Personen mit gutem Gesundheitszustand bestimmt. Der Aufenthalt im Wellnessbereich erfolgt auf eigene Verantwortung.

6.13. Im gesamten Wellnessbereich einschließlich der Terrassen und am Außenschwimmbecken Lavation Pool herrscht striktes Rauchverbot. Dies betrifft auch elektronische Zigaretten.

6.14. Die Besucherkapazität des Wellnessbereichs ist begrenzt. Nach Erreichen der maximal erlaubten Besucherzahl ist der Schichtleiter berechtigt, den Zutritt in den Wellnessbereich einzuschränken.

6.15. Dem Besucher ist es untersagt, Einrichtungen und Mobiliar des Wellnessbereichs eigenwillig zu verstellen und mit den betriebstechnischen Anlagen zu hantieren. Des Weiteren ist es untersagt, eigenen Duftessenzen oder ähnliche Stoffe auf die Heizkörper zu gießen oder das Milieu der Saunas zu verändern (Feuchtigkeit, Temperatur).

6.16. Sollte der Besucher den Anweisungen des zuständigen Wellnessmitarbeiters nicht Folge leisten, kann der Besucher ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus der Sauna verwiesen werden. Im Extremfall – je nach Art des Verstoßes – kann der zuständige Wellnessmitarbeiter das Eingreifen des hauseigenen Sicherheitsdienstes oder der Polizei der Tschechischen Republik veranlassen.

Diese Besucherordnung tritt mit dem Tag ihrer Herausgabe in Kraft.

Ausgabedatum: 26.2.2020

Betreiberfirma:

ŽS REAL, a.s.

Direktor des Aquaparks:

Petr Pavlacký

Firmensitz:

Pasohlávky č. ev. 110, Pasohlávky 691 22, Tschechien

IČ-Nummer

253 34 271

eingetragen im Firmenbuch des Kreisgerichts Brünn, Abteil B, Einlage 2298

Adresse der Betriebsstätte:

AQUALAND MORAVIA Pasohlávky
Pasohlávky č. ev. 110, Pasohlávky 691 22

Tschechien